Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Reservationsbedingungen
Gasthaus:
Der Beherbergungsvertrag kommt während der Reservierung unmittelbar zwischen dem Buchenden und dem Gasthaus Restaurant Ottenhusen zustande. Als Buchender vor der Anreise gilt die Person, die das Zimmer Telefonisch oder schriftlich erfragt. Als Buchender nach bereits erfolgter Anreise gilt die Person, von welcher die ID oder Passinformationen angegeben werden. Die von uns bestätigten Zimmerpreise sind immer im Voraus, spätestens aber beim Check-out zu bezahlen. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenen Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschliesslich zwischen dem Buchenden und dem Gasthaus Restaurant Ottenhusen, vertreten durch die Mauro Bürli Gastro GmbH.
Restaurant:
Eine Tischreservation ist verbindlich. Sollte die Reservation nicht wahrgenommen werden, muss dies dem Restaurant Ottenhusen, schriftlich oder per Telefon mitgeteilt werden. Die Annullierung eines Tisches wird bis eine Stunde nach der angegebenen Ankunftszeit geduldet. So lange wird eine Reservation bei zu spätem erscheinen auch aufrechterhalten. Danach wird der Tisch wieder frei gegeben. Bei nichterscheinen, einer sogenannten "NO SHOW", trotz einer Reservation behält sich die Mauro Bürli Gastro GmbH vor, eine Rechnung für den entstandenen Schaden zu Stellen. Pro Person, welche Reserviert gewesen war, sind gegenüber dem Restaurant Ottenhusen, pauschal CHF 30.00 geschuldet. Eine solche Rechnung ist Rechtskräftig.
Die Mauro Bürli Gastro GmbH bezieht sich hierfür auf folgende Gesetzesgrundlagen: Art. 107 Abs. 2 und Art. 109 Abs. 2 OR
Zur Vereinfachung beschränkt sich dieser Artikel auf den sogenannten Bewirtungsvertrag, also einer vertraglichen Vereinbarung, in der sich der Wirt verpflichtet, in seinem Betrieb zubereitete Speisen und Getränke gegen Entgelt an den Gast abzugeben. Ein solcher Vertrag lässt sich schriftlich, telefonisch oder elektronisch abschliessen. Eine Reservation ist in jedem Fall rechtlich verbindlich, wenn die Speisen vorgängig ausgewählt werden, die Preise bestimmt oder bestimmbar und die Anzahl Gäste bekannt sind. Wurden Speis und Trank nicht im Vornherein festgelegt, ist ebenfalls von einem gültigen Vertragsschluss auszugehen, wenn weitere wesentliche Vertragsmerkmale wie Zeit und Ort bereits ausgehandelt worden sind.
Mit der rechtlichen Verbindlichkeit eines Vertrages wird ein Gast, der den Reservationsvertrag bricht, grundsätzlich schadenersatzpflichtig (Art. 107 Abs. 2 und Art. 109 Abs. 2 OR). Im Sinne einer Konventionalstrafe wird dabei ein Pauschalbetrag in Höhe von CHF 30.00 pro Person für "NO-SHOWS" festgesetzt.
Rechtsdienst GastroSuisse, Januar 2020
Durch eine Reservation bestätigt der Reservierende automatisch, die AGB's gelesen und verstanden zu haben, sowie mit den AGB's einverstanden zu sein. Der Link zu den AGB's wird auf der Homepage, unter der Rubrik "Tisch Reservieren" bei den Kontaktdaten, deutlich aufgezeigt. Dadurch kann davon ausgegangen werden, dass die AGB's durch den Reservierenden gelesen wurden.
2. Reservation Gasthaus
2.1. Die Zimmerreservierung erfolgt bereits bei der Buchung und ist ohne Bestätigung gültig, jedoch erst garantiert durch die Bestätigung des Gasthauses.
Buchungen werden vom Gasthaus Restaurant Ottenhusen bis spätestens 23.00 Uhr aufrechterhalten. Bei späterer Anreise ist dies dem Gasthaus schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Bei nicht fristgerechter Anreise kann das Zimmer nicht weiter garantiert werden und wird freigegeben.
3. Änderungen und Stornierungen
3.1. Änderungen von Buchungen müssen, um Missverständnisse zu vermeiden, per Telefon oder per E-Mail vorgenommen werden. Massgeblich für die fristgerechte Mutation ist das Eintreffen der Mitteilung in unserem Gasthaus.
3.2. Die Stornierung von Buchungen erfolgt auf demselben Medienweg wie die Reservierung.
Buchungen über eine Online-Plattform müssen auf demselben Weg storniert werden. Direkte Buchungen über E-Mail oder Telefon werden ebenso annulliert.
3.3. Stornierungen werden wie folgt verrechnet:
bis 24 Stunden vor Anreise kostenlos, danach 100% der ersten Übernachtung.
No-Shows: 100% der ersten Übernachtung
4. Aufenthalt
Unsere Zimmer sind rauchfrei und Tiere sind nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien muss der Gast die Konsequenzen des Verstosses, mitunter die Reinigungskosten, vollumfänglich tragen.
5. Haftung
Der Buchende haftet gegenüber dem Gasthaus Restaurant Ottenhusen, vertreten durch die Mauro Bürli Gastro GmbH für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars und für Verluste, die durch ihn oder seine Gäste verursacht wurden. Das Gasthaus Restaurant Ottenhusen lehnt jede Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung an mitgebrachten Objekten, Kleidung und Materialien ab.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Luzern.
Ottenhusen, 18.07.2023