Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Reservationsbedingungen
Gasthaus:
Der Beherbergungsvertrag kommt während der Reservierung unmittelbar zwischen dem Buchenden und dem Gasthaus Ottenhusen zustande. Als Buchender vor der Anreise gilt die Person, die das Zimmer Telefonisch oder schriftlich erfragt. Als Buchender nach bereits erfolgter Anreise gilt die Person, von welcher die ID oder Passinformationen angegeben werden. Die von uns bestätigten Zimmerpreise sind immer im Voraus, spätestens bis am 06. des Angereisten Monats zu bezahlen. Die Zimmer müssen mindesten 1 Monat gebucht werden. Wenn aus unvorhersehbaren gründen die Abreise inerhalb des ersten Monats stattfindet , Wird das Zimmer zum Wochenpreis verrechnet. Der Monatspreis gilt immer erst ab einem ganzen Monat. Die Zimmerpreise für einen Monat betragen CHF 800.00. Wird innerhalb eines Monats abgereist beträgt jede weitere Woche 200.00. Bei Abreise innert dem ersten Monat beträgt der Wochenpreis CHF 360.00 oder CHF 60.00 pro Nacht. Bei Besuch eines Hotelgastes wird pro Nacht zusätzlich CHF 20.00 verrechnet. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt, nach MwSt.-Satz für Hotellerie. Für jedes Zimmer steht ein Parkplatz zur Verfügung. Dieser ist im Zimmerpreis enthalten. Es dürfen nicht mehrere Fahrzeuge parkiert werden.
Die Mauro Bürli Gastro GmbH behält sich vor, bei Ankunft oder während dem Aufenthalt eine Anzahlung von CHF 800.00 in Bar zu verlangen. Dies wird vor der Anreise oder während dem Aufenthalt Kommuniziert. Bei Anreise muss ein Depot von CHF 800.00 per Kreditkarte hinterlegt werden. Der Betrag wird nur dann abgebucht, wenn Rechnungen ausstehend sind oder bei Abreise Beschädigungen vorhanden sind. Ist keine Kreditkarte vorhanden muss wie vorgängig beschrieben das Deposit in Bar oder über IBAN hinterlegt werden. Dieses wird bei Abreise wieder in Bar oder per IBAN ausbezahlt. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenen Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschliesslich zwischen dem Buchenden und dem Gasthaus Ottenhusen, vertreten durch die Mauro Bürli Gastro GmbH.
Während ihrem Aufenthalt im Gasthaus haben Sie sich an die Hausordnung zu Halten. Die Hausordnung gilt für sämmltiche Gebäude und Areal (Grundstück Nr. 188 und 1508 in Hohenrain, nach Grundbuchplan, Geoportal Luzern). Folgende Regeln sind einzuhalten:
- Das Zimmer ist sauber zu halten. Esswaren werden im Kühlschrank aufbewahrt. Im Zimmer darf nicht gekocht werden. Das Anschliessen von Elektroheizöfen oder Küchengeräten (ausgenommen Wasserkocher und Kaffeemaschine) ist untersagt. Regelmässiges Lüften der Zimmer ist obligatorisch, um Schimmelbildung vorzubeugen.
- Gemeinschafträume (WC, Badezimmer, Küche, Esstisch, Estrich, Wäscheraum mit Maschinen, Aussensitzplatz/Raucherecke) sind nach dem Gebrauch sauber zu Hinterlassen. Es werden keine Küchenabfälle oder Bierdosen in den WC-Abfallkübeln entsorgt.
- Glasflaschen, PET und Karton werden selbständig bei einer Entsorgungseinrichtung entsorgt.
- Gepinkelt wird im Sitzen.
- Nachtruhe ist von 22.00 bis 07.00 Uhr. Telefonieren Sie bitte nicht mit Lautsprecher vor dem Hoteleingang oder im Treppenhaus.
- Fahrzeuge werden ordentlich parkiert und nur ein Parkfeld besetzt. Es dürfen ausschliesslich Motorräder und Autos parkiert werden. Lieferwagen, welche mehr als ein Parkfeld benötigen dürfen nicht parkiert werden. Grosse Transporter und Lastwagen sind untersagt.
- Feuchte Wäsche darf nicht in den Zimmern aufgehängt werden. Dazu stehen Wäscheständer im Wäscheraum zu Verfügung.
- Es muss sicher gestellt werden, das keine Fremdkörper während des Wasch- und Trocknungsganges sich in der Maschine befindet. Bei Defekt der Maschine haftet der Zimmergast mit Pauschal CHF 2'000.00.
- Auf dem Ganzen Areal und im Gebäude ist Drogenfreie Zone. Hanf und CBD dürfen nicht auf dem Areal konsumiert werden. Der Besitz im Zimmer von Marihuana ist nach der gesetzlichen Menge erlaubt. Es dürfen keine Hanfpflanzen oder CBD-Pflanzen im Zimmer gehalten werden.
Restaurant:
Eine Tischreservation ist verbindlich. Sollte die Reservation nicht wahrgenommen werden, muss dies dem Restaurant Ottenhusen, schriftlich oder per Telefon mitgeteilt werden. Die Annullierung eines Tisches wird bis eine Stunde nach der angegebenen Ankunftszeit geduldet. So lange wird eine Reservation bei zu spätem erscheinen auch aufrechterhalten. Danach wird der Tisch wieder frei gegeben. Bei nichterscheinen, einer sogenannten "NO SHOW", trotz einer Reservation behält sich die Mauro Bürli Gastro GmbH vor, eine Rechnung für den entstandenen Schaden zu Stellen. Pro Person, welche Reserviert gewesen war, sind gegenüber dem Restaurant Ottenhusen, pauschal CHF 30.00 geschuldet. Eine solche Rechnung ist Rechtskräftig.
Die Mauro Bürli Gastro GmbH bezieht sich hierfür auf folgende Gesetzesgrundlagen: Art. 107 Abs. 2 und Art. 109 Abs. 2 OR
Zur Vereinfachung beschränkt sich dieser Artikel auf den sogenannten Bewirtungsvertrag, also einer vertraglichen Vereinbarung, in der sich der Wirt verpflichtet, in seinem Betrieb zubereitete Speisen und Getränke gegen Entgelt an den Gast abzugeben. Ein solcher Vertrag lässt sich schriftlich, telefonisch oder elektronisch abschliessen. Eine Reservation ist in jedem Fall rechtlich verbindlich, wenn die Speisen vorgängig ausgewählt werden, die Preise bestimmt oder bestimmbar und die Anzahl Gäste bekannt sind. Wurden Speis und Trank nicht im Vornherein festgelegt, ist ebenfalls von einem gültigen Vertragsschluss auszugehen, wenn weitere wesentliche Vertragsmerkmale wie Zeit und Ort bereits ausgehandelt worden sind.
Mit der rechtlichen Verbindlichkeit eines Vertrages wird ein Gast, der den Reservationsvertrag bricht, grundsätzlich schadenersatzpflichtig (Art. 107 Abs. 2 und Art. 109 Abs. 2 OR). Im Sinne einer Konventionalstrafe wird dabei ein Pauschalbetrag in Höhe von CHF 30.00 pro Person für "NO-SHOWS" festgesetzt.
Rechtsdienst GastroSuisse, Januar 2020
Durch eine Reservation bestätigt der Reservierende automatisch, die AGB's gelesen und verstanden zu haben, sowie mit den AGB's einverstanden zu sein. Der Link zu den AGB's wird auf der Homepage, unter der Rubrik "Tisch Reservieren" bei den Kontaktdaten, deutlich aufgezeigt. Dadurch kann davon ausgegangen werden, dass die AGB's durch den Reservierenden gelesen wurden.
2. Reservation Gasthaus
2.1. Die Zimmerreservierung erfolgt bereits bei der Buchung und ist ohne Bestätigung gültig, jedoch erst garantiert durch die Bestätigung des Gasthauses.
Buchungen werden vom Gasthaus Restaurant Ottenhusen bis spätestens 23.00 Uhr aufrechterhalten. Bei späterer Anreise ist dies dem Gasthaus schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Bei nicht fristgerechter Anreise kann das Zimmer nicht weiter garantiert werden und wird freigegeben.
3. Änderungen und Stornierungen
3.1. Änderungen von Buchungen müssen, um Missverständnisse zu vermeiden, per Telefon oder per E-Mail vorgenommen werden. Massgeblich für die fristgerechte Mutation ist das Eintreffen der Mitteilung in unserem Gasthaus.
3.2. Die Stornierung von Buchungen erfolgt auf demselben Medienweg wie die Reservierung.
Buchungen über eine Online-Plattform müssen auf demselben Weg storniert werden. Direkte Buchungen über E-Mail oder Telefon werden ebenso annulliert.
3.3. Stornierungen werden wie folgt verrechnet:
bis 24 Stunden vor Anreise kostenlos, danach 100% der ersten Übernachtung.
No-Shows: 100% der ersten Übernachtung
4. Aufenthalt
Unsere Zimmer sind rauchfrei und Tiere sind nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien muss der Gast die Konsequenzen des Verstosses, mitunter die Reinigungskosten, vollumfänglich tragen. Sollte sich ein Zimmergast nicht an die Regeln halten, kann er ermahnt werden. Bei jedem Verstoss kann der Mieter bei Monatsmiete innerhalb 5 Tagen aus dem Zimmer geworfen werden. Der Zimmergast kann auch ohne Gründe per Monatsende (mind. 5 Tage vorher) aus dem Gasthaus verwiesen werden. Bei Zimmermiete pro Nacht kann der Gast per Sofort aus dem Gasthaus verwiesen werden. Der Betreiber hält sich vor, ein Hausverbot für Gebäude und Areal Auszuprechen. Es besteht kein Mietvertrag und kein Schweizer Mietrecht nach Obligationenrecht. Sollte sich der Zimmergast weigern die Räumlichkeiten zu Verlassen, wird dies Polizeilich durchgesetzt. In dem Fall wird bestimmt ein Arealverbot ausgesprochen. Bei Widerhandlung führt dies Zur Anzeige.
5. Haftung
Der Buchende haftet gegenüber dem Gasthaus Restaurant Ottenhusen, vertreten durch die Mauro Bürli Gastro GmbH für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars und für Verluste, die durch ihn oder seine Gäste verursacht wurden. Das Gasthaus Restaurant Ottenhusen lehnt jede Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung an mitgebrachten Objekten, Kleidung und Materialien ab.
Bei Unerlaubtem Parkieren von Fahrzeugen auf sämtlichem Areal behält sich die Mauro Bürli Gastro GmbH vor, eine Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 60.00 zu verlangen. Dies ist nach Art. 641+926+927+928 ZGB als Abtretung gemäss Art. 164 ff. OR rechtens. Das Inkasso der Umtriebsentschädigung kann auch durch dritte erfolgen, namentlich durch die TowShare Group GmbH, Oberdorfstrasse 15, 8001 Zürich. Die Höhe der Umtriebsentschädigung durch die TowShare Group GmbH wird von Ihnen selbst geregelt.
Mit beziehen des Zimmers oder Reservierung im Restaurant, gesteht der Gast ein, die vorangegangenen AGB's gelesen und verstanden zu haben. Die AGB's werden bei Hotelgästen bei Anreise zusätzlich in schriftlicher Form ausgehändigt.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Luzern.
Ottenhusen, 18.07.2023
